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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bewirtung Abteilungsleitung
von: Fibu ()
Datum: 30.06.2016

Guten Abend, ich frage mich gerade wie ich einen Bewirtungsbeleg von einer Abteilungsleiterversammlung verbuche. Der Abteilungsleiter, der Kassier sowie der Schritführer haben sich in diesem Zusammenhang über die Nachfolge der Ämter unterhalten. Ist es in Ordnung, sowas auf Vereinskosten zu tun (Kosten sind nicht erhöht und in angemessenem Rahmen. Und wohin buche ich das?

Re: Bewirtung Abteilungsleitung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.07.2016

Es sind keine Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, sondern Annehmlichkeiten oder Sachlohn.