Erbpachtzins Grundstück
von: Fibu ()
Datum: 24.06.2016
Hallo Herr Pfeffer,
wieder einmal bin ich unschlüssig. Die Tennispätze unsere Tennisabeilung sind auf einem Grunstück erbaut, für welches Erbpachtzins bezahlt werden muss. Ist es richtig, diese Erbpachtzinsen im Bereich des Zweckbetriebs (Kosten der Sportanlagen) unterzubringen oder muss das in die Vermögensverwaltung?
Danke im Voraus.