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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuererklärung Anlage Sportvereine
von: monana ()
Datum: 23.06.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
als Tennisverein nehmen wir für das Kinder-und Jugendtraining ca. 36.000 € im Jahr ein. Das Training wird von Trainern, die auf Honorarbasis arbeiten, gegeben.
Muss ich die Einnahmen in der Anlage Sportverein angeben (Zeile 1)?
Ist es ratsam auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze (Zeile 2) zu verzichten?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen

Re: Steuererklärung Anlage Sportvereine
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.06.2016

Eigentlich muss die Anlage Gem 1a immer abgegeben werden.
Es geht hier aber um bezahlte Sportler, nicht um bezahlte Trainer. Insofern ist das steuerlich ohne Folgen.