Steuererklärung Anlage Sportvereine
von: monana ()
Datum: 23.06.2016
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
als Tennisverein nehmen wir für das Kinder-und Jugendtraining ca. 36.000 € im Jahr ein. Das Training wird von Trainern, die auf Honorarbasis arbeiten, gegeben.
Muss ich die Einnahmen in der Anlage Sportverein angeben (Zeile 1)?
Ist es ratsam auf die Anwendung der Zweckbetriebsgrenze (Zeile 2) zu verzichten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen