Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 23.06.2016
Hallo Herr Pfeffer,
da die Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterfreibetrag Jahresbeträge sind, bin ich unschlüssig wie sich das bei nachträglicher Zahlung im Folgejahr verhält.
Bei uns im Verein werden die Vergütungen für die beiden Pauschalen häufig erst im Folgjahr (jan-märz) abgerechnet. Wie behandel ich das buchhalterisch. Kann ich das einfach abgrenzen und ins Vorjahr buchen?