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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 23.06.2016

Hallo Herr Pfeffer,
da die Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterfreibetrag Jahresbeträge sind, bin ich unschlüssig wie sich das bei nachträglicher Zahlung im Folgejahr verhält.
Bei uns im Verein werden die Vergütungen für die beiden Pauschalen häufig erst im Folgjahr (jan-märz) abgerechnet. Wie behandel ich das buchhalterisch. Kann ich das einfach abgrenzen und ins Vorjahr buchen?

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.06.2016

Buchhalterisch gilt die 10-Tage-Regel - außer Sie bilanzieren.
D.h. die Zahlung wird im Folgejahr verbucht.

Re: Ehrenamtspauschale / Übungsleiterfreibetrag
von: Fibu ()
Datum: 27.06.2016

Danke für die Antwort. Ich buch also die Zahlung im Folgejahr. Bedeutet das dann auch, dass der die Übungsleitervergütung dann im Folgejahr in den Freibetrag eingerechnet wir