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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Teilnehmergebühren (nach UStG §4, Nummer 22b)
von: vereinsmayer ()
Datum: 02.06.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

im UStG §4, Nummer 22b heißt es, dass Teilnehmergebühren zu sportlichen Veranstaltungen umsatzsteuerfrei sind.

Gibt es eine Regelung, ob oder inwieweit die Teilnehmergebühren die Kosten der sportlichen Veranstaltung übersteigen dürfen?

Vielen Dank im Voraus.

Re: Teilnehmergebühren (nach UStG §4, Nummer 22b)
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.06.2016

Nein, anders als bei Nr. 22a gibt es keine Beschränkung bei der Höhe.
Begünstigt ist aber nur die aktive Teilnahme an Veranstaltungen.

Re: Teilnehmergebühren (nach UStG §4, Nummer 22b)
von: vereinsmayer ()
Datum: 04.06.2016

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit sportlichen Grüßen

vereinsmayer