Teilnehmergebühren (nach UStG §4, Nummer 22b)
von: vereinsmayer ()
Datum: 02.06.2016
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
im UStG §4, Nummer 22b heißt es, dass Teilnehmergebühren zu sportlichen Veranstaltungen umsatzsteuerfrei sind.
Gibt es eine Regelung, ob oder inwieweit die Teilnehmergebühren die Kosten der sportlichen Veranstaltung übersteigen dürfen?
Vielen Dank im Voraus.