Reisekosten und Vorsteuerabzug
von: Wilma_D ()
Datum: 17.05.2016
Hallo zusammen!
Wenn unser (angestellter) Mitarbeiter im Rahmen seiner Vereinstätigkeit Reisen (zu Sitzungen bei anderen Mitgliedern) unternimmt, fallen diese doch in den ideellen Bereich, oder? Darf ich dann keine Vorsteuer bei den Hotelrechnungen oder Taxifahrten ziehen? Wenn er diese Reisen unternimmt, um neue Mitglieder zu akquirieren - ist das dann noch ideeller Bereich oder schon Zweckbetrieb?
Die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen verwirrt mich leider immer noch ;)
Danke schon mal im Voraus