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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reisekosten und Vorsteuerabzug
von: Wilma_D ()
Datum: 17.05.2016

Hallo zusammen!

Wenn unser (angestellter) Mitarbeiter im Rahmen seiner Vereinstätigkeit Reisen (zu Sitzungen bei anderen Mitgliedern) unternimmt, fallen diese doch in den ideellen Bereich, oder? Darf ich dann keine Vorsteuer bei den Hotelrechnungen oder Taxifahrten ziehen? Wenn er diese Reisen unternimmt, um neue Mitglieder zu akquirieren - ist das dann noch ideeller Bereich oder schon Zweckbetrieb?
Die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen verwirrt mich leider immer noch ;)

Danke schon mal im Voraus

Re: Reisekosten und Vorsteuerabzug
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.05.2016

Im ideellen Bereich gibt es keinen Vorsteuerabzug. Dazu gehört auch die Mitgliederakquise.
Es werden hier ja keine wirtschaftlichen Einnahmen erzielt.

Re: Reisekosten und Vorsteuerabzug
von: Wilma_D ()
Datum: 17.05.2016

Dankeschön!!