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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Inventur im Flohmarktladen
von: Monika V. ()
Datum: 24.04.2016

Hallo,
wir haben in unserem Tierschutzverein einen kleinen Flohmarktware-Laden, in dem wir zwei Mal die Woche uns gespendete Gebrauchtware (keine Spendenquittung, ist ja wirtsch. Geschäftsbetrieb) anbieten. Muss ich über diese Waren, die ja mit einem Wert von Null bei uns eingehen, trotzdem irgendwie ein Warenein- und ausgangsbuch führen und einmal jährlich Inventur machen? Wir machen EÜR, keine Bilanzierung, und wir kommen gemeinsam mit einem weiteren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb über die 17.500€ gesamt (aber unter 35.000€) und zahlen Umsatzsteuer.
Bin da mit meiner Kassenprüferin uneinig und wär efroh um eine Klärung.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Monika V.

Re: Inventur im Flohmarktladen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2016

Inventur müssen nur Bilanzierer machen.
Ein Wareneingangsbuch ist schon deswegen nicht erforderlichen, weil Sie keine Waren einkaufen, sondern Spenden erhalten. Das gäbe es zudem ein Bewertungsproblem.