Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
SAG Beiträge "Sport nach 1"
von: AleFin ()
Datum: 15.04.2016

Hallo,
ich stelle mir gerade die Fragen wohin mit den Beiträgen die der Sportverein als Stützpunkt Sport im Rahmen des Projektes Sport nach 1 erhält. Laut Geschäftsführer sollen diese Einnahmen im ideellen Bereich gebucht werden. Es handelt sich um Beiträge von Kindern (Nichtmitgliedern) die die Kinder berechtigen einmal in der Woche an einem Sporttraining teilzunehmen. An diesem Training nehmen auch die Vereinsmitglieder (Kinder) teil. Wenn ideeller Bereich, dann frage ich mich wie ich das im SKR49 einordnen soll. Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

Re: SAG Beiträge "Sport nach 1"
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2016

Wenn die Zuschüsse pauschal gezahlt werden (ohne Teilnahmenachweis bzw. nicht stundenbezogen), handelt es sich um echte Zuschüsse (ideeller Bereich).
Werden sie dagegen pro Teilnehmerstunde gezahlt, sind es unechte Zuschüsse. Die sind dann als Teilnahmegebühren für Sportveranstaltungen zu buchen.
Steuerlich bleibt sich das gleich, weil die Teilnahmegebühren umsatzsteuerfrei sind. Deswegen wird es dem Finanzamt egal sein, wie genau die Zuordnung aussieht.