Re: SAG Beiträge "Sport nach 1"
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2016
Wenn die Zuschüsse pauschal gezahlt werden (ohne Teilnahmenachweis bzw. nicht stundenbezogen), handelt es sich um echte Zuschüsse (ideeller Bereich).
Werden sie dagegen pro Teilnehmerstunde gezahlt, sind es unechte Zuschüsse. Die sind dann als Teilnahmegebühren für Sportveranstaltungen zu buchen.
Steuerlich bleibt sich das gleich, weil die Teilnahmegebühren umsatzsteuerfrei sind. Deswegen wird es dem Finanzamt egal sein, wie genau die Zuordnung aussieht.