Vereinsbuchhaltung
von: AleFin ()
Datum: 14.04.2016
Guten Abend, ich habe einige Fragen zur Buchhaltung eines gemeinnützigen Mehrspartenvereins und hoffe auf Unterstützung.
1. Ist es richtig, dass für die Aufwendungen im Zweckbetrieb ein Vorsteuerabzug (7% oder 19 %) zulässig ist, obwohl für umsatzsteuerrelevante Erträge nur ein Steuersatz von 7 % anfällt.? Brauche ich hierzu eine separate Erklärung vom Finanzamt oder ist das regelmäßig bei gemeinnützigen Vereinen so?
2 Müssen die Einnahmen für Sportkurse/Sporttraining zwingend im Zweckbetrieb gebucht werden, wenn nur Vereinsmitglieder an dem Training teilnehmen? Oder könnten diese Gebühren auch im ideellen Bereich gebucht werden?
3. Wie verbuche ich die Verpflegung, die die aktiven Manschaftsspieler bei Spieltagen und Turnieren kostenlos vom Verein bekommen?
Schon mal vielen herzlichen Dank für die Unterstützung