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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinsbuchhaltung
von: AleFin ()
Datum: 14.04.2016

Guten Abend, ich habe einige Fragen zur Buchhaltung eines gemeinnützigen Mehrspartenvereins und hoffe auf Unterstützung.

1. Ist es richtig, dass für die Aufwendungen im Zweckbetrieb ein Vorsteuerabzug (7% oder 19 %) zulässig ist, obwohl für umsatzsteuerrelevante Erträge nur ein Steuersatz von 7 % anfällt.? Brauche ich hierzu eine separate Erklärung vom Finanzamt oder ist das regelmäßig bei gemeinnützigen Vereinen so?

2 Müssen die Einnahmen für Sportkurse/Sporttraining zwingend im Zweckbetrieb gebucht werden, wenn nur Vereinsmitglieder an dem Training teilnehmen? Oder könnten diese Gebühren auch im ideellen Bereich gebucht werden?

3. Wie verbuche ich die Verpflegung, die die aktiven Manschaftsspieler bei Spieltagen und Turnieren kostenlos vom Verein bekommen?

Schon mal vielen herzlichen Dank für die Unterstützung

Re: Vereinsbuchhaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2016

1. Der Vorsteuerabzug und der Steuersatz der eigenen Umsätze hängen nicht zusammen. Das hat nichts mit Gemeinnützigkeit zu tun. Auch gewerbliche Unternehmen haben teilweise Eingangsumsätze mit 7%.

2. Wenn wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden (Leistungstausch), liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Der kann ein Zweckbetrieb sein. In den ideellen Bereich können die Einnahmen nicht fallen.

3. Das sind grundsätzlich Kosten des Sportbetriebs. Die Frage ist weniger die Verbuchung, sondern die lohnsteuerliche Behandlung.

Re: Vereinsbuchhaltung
von: AleFin ()
Datum: 18.04.2016

Vielen lieben Dank für die Antworten.
Ich habe noch eine Ergänzung zu Punkt 3. Es handelt sich bei den Spielern nicht um bezahlte Spieler, sprich die Spieler erhalten keinerlei Bezüge. So entfällt doch jede lohnsteuerliche Erfassung, oder?

Re: Vereinsbuchhaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.04.2016

Die Verpflegung ist grundsätzlich ein Sachlohn (auch wenn keine anderen Vergütungen bezahlt werden) und damit lohnsteuerlich relevant. Um welche Beträge geht es denn hier?

Re: Vereinsbuchhaltung
von: AleFin ()
Datum: 18.04.2016

kleine Beträge. Getränke (Wasser, Apfelschorle) , Müsliriegel, Wurstsemmeln, auch mal ein Weißwurstfrühstück das vom Verein bezahlt wird

Re: Vereinsbuchhaltung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.04.2016

Das wären dann sog. Annehmlichkeiten, die als sonst. Kosten den Sportbetriebs gebucht werden.

Re: Vereinsbuchhaltung
von: AleFin ()
Datum: 19.04.2016

Vielen Dank, Sie sind mir so eine große Hilfe.