Re: Darlehen an Vereinsmitglied
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.04.2016
Das ist möglich. Es muss aber ein banküblicher Zins genommen werden.
Das Problem kann die Bonität des Mitglieds sein, weil auch hier bei den Konditionen der Drittvergleich gilt (also bankübliche Konditionen). Gibt der Verein also jemandem ein Darlehen, der anderswo keines bekäme und kommt es zum Ausfall, sehe ich ein Problem mit der Gemeinnützigkeit.