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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vereinspauschale
von: markus ()
Datum: 07.04.2016

Hallo
In unserem Kleingartenverein spendiert sich der Vorstand knapp über 1000,-€ pro Person und Jahr. Wir sind ca. 230 Gärten und ca. 400 Mitglieder. Der Vorstand besteht aus 7 Personen.
1. Ist das überdurchschnittlich viel?
2. Kann das durch eine eingebrachte Satzungsänderung auf die sogenannte steuerfreie Ehrenamtspauschale (720,-€) begrenzt werden? Laut Satzung bestimmt der Vorstand bisher selbst über das Ob und die Höhe der Pauschale.
3. Wer muss die dadurch entstandenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen? Welche Auswirkungen hat es wenn bisher nichts abgeführt wurde?

Danke Markus

Re: Vereinspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.04.2016

Ob das viel ist, hängt von den Verhältnissen im Verein ab.
Wenn die Satzung das so regelt, hat der Vorstand freie Hand. Ein Beschluss der MV kann hier keine Beschränkungen einführen.
Zuständig für das Abführen von Lohnsteuer- und SV-Beiträgen ist der Vorstand. Wurde das versäumt kann der Verein rückwirkend in Haftung genommen werden, bei Vermögenslosigkeit auch der Vorstand persönlich.

Re: Vereinspauschale
von: markus ()
Datum: 07.04.2016

1. Zusätzlich zum Vorstand gibt es noch etliche weitere Gremien (Wegewarte, Kultur-, Wasser, Müll-Beauftragte, Konfliktkommission, ... - ca. 40 weitere Personen). Werden häufig in anderen Kleingartenvereinen die Vorstandsmitglieder über die steuerfreie Ehrenamtspauschale hinaus entlohnt?
2. Ich meinte keinen Beschluß der MV, sondern einen Antrag zur Satzungsänderung der die Pauschale begrenzt. Alles darunter darf der Vorstand selbst entscheiden. Der Ersatz von tatsächlichen Auslagen soll davon nicht betroffen sein. Die Satzungsänderung muss natürlich von der MV beschlossen sein.

Re: Vereinspauschale
von: markus ()
Datum: 08.04.2016

Ich bin erstaunt wie schnell sie antworten aber ich wermute Sie haben in meiner letzten Antwort von mir übersehen das es noch Fragen gibt. Jetzt nochmal:
1. Zusätzlich zum Vorstand gibt es noch etliche weitere Gremien (Wegewarte, Kultur-, Wasser,
Müll-Beauftragte, Konfliktkommission, ... - insgesammt ca. 40 Personen). Eigentlich ist nur das tägliche Geschäft zu erledigen (ca 5. Mitglieder neu aufnehmen bzw. entlassen, MV in der eigenen Gartenkolonie organisieren, Rechnungen bearbeiten, Havarielösungen beauftragen, Gartenbegehungen, ...) Liege ich grundverkehrt wenn ich die ca 7200,-€ für die 7 Mitglieder des Vorstandes für überdurchschnittlich halte?
Werden in anderen Kleingartenvereinen die Vorstandsmitglieder oft über die steuerfreie Ehrenamtspauschale hinaus entlohnt?
2. Ich meinte keinen Beschluß der MV, sondern einen Antrag zur Satzungsänderung der die
Pauschale begrenzt. Alles darunter darf der Vorstand selbst entscheiden. Der Ersatz von
tatsächlichen Auslagen soll davon nicht betroffen sein. Die Satzungsänderung muss natürlich von der MV beschlossen sein. Ist das möglich?

Re: Vereinspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.04.2016

720 Euro pro Jahr und Vorstandsmitglied ist grundsätzlich kein hoher Betrag, die Frage ist eher, ob die vielen Vorstandsmitglieder nötig sind.
Vereine halten das sehr unterschiedlich. Viele Vereine arbeiten auch völlig ehrenamtlich.
Ob der Betrag angemessen ist, liegt in der Entscheidung der MV.

Die Satzung kann natürlich die Höhe der Vergütung begrenzen oder nur eine allgemeine Vergütungserlaubnis enthalten und die jeweilige Höhe einem Beschluss der MV anheimstellen.