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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuererklärung
von: bedaro ()
Datum: 06.04.2016

Hallo,

ich mache zum ersten Mal als Vereinsvorstand die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Meine Fragen:

1. Welche Vorsteuer setze ich bei Rechnungen an, die eine USt. von 19% beinhalten, jedoch im mit 7% besteuerten Zweckbetrieb einzuordnen sind (z.B. Warenlieferung für die Renovierung der Spielerkabinen in Eigenregie)? Rechne ich dann selbst die 7% aus und setze diese an?

2. Zudem haben wir im Zweckbetrieb z.B. Rechnungen einer vom Verein beauftragten Yogalehrerin (kein Vereinsmitglied), die in ihren Rechnungen keine USt. ausweisen muss. Lasse ich diese Beträge in der Vorsteuerberechnung des Zweckbetriebs unberücksichtigt?

Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

bedaro

Re: Umsatzsteuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.04.2016

1. Die Höhe des Vorsteuerabzugs hat nichts mit dem eigenen Steuersatz zu tun. Auch im Zweckbetrieb wird deswegen der volle Steuersatz aus Eingangsumsätzen abgezogen.

2. Natürlich kann nur ausgewiesene Umsatzsteuer abgezogen werden. Aus Rechnungen ohne Umsatzsteuer ist kein Vorsteueranzug möglich.

Re: Umsatzsteuererklärung
von: bedaro ()
Datum: 06.04.2016

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

> 1. Die Höhe des Vorsteuerabzugs hat nichts mit dem
> eigenen Steuersatz zu tun. Auch im Zweckbetrieb
> wird deswegen der volle Steuersatz aus
> Eingangsumsätzen abgezogen.

Das heißt, Eingangsrechnungen im Bereich Zweckbetrieb (und entsprechend auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) werden mit dem jeweils angegebenen Steuersatz angesetzt, vom Verein gestellte Rechnungen und erzielte Einnahmen werden in den jeweiligen Bereichen aber mit 7% bzw. 19% angesetzt?