Re: Umsatzsteuererklärung
von: bedaro ()
Datum: 06.04.2016
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
> 1. Die Höhe des Vorsteuerabzugs hat nichts mit dem
> eigenen Steuersatz zu tun. Auch im Zweckbetrieb
> wird deswegen der volle Steuersatz aus
> Eingangsumsätzen abgezogen.
Das heißt, Eingangsrechnungen im Bereich Zweckbetrieb (und entsprechend auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) werden mit dem jeweils angegebenen Steuersatz angesetzt, vom Verein gestellte Rechnungen und erzielte Einnahmen werden in den jeweiligen Bereichen aber mit 7% bzw. 19% angesetzt?