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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnungsempfänger nach länger zurückliegender Fusion
von: Monika Völkl ()
Datum: 05.04.2016

Unser Tierhilfeverein fusionierte 2009 mit einem weiteren Tierhilfeverein. Seitdem tragen wir gemeinsam einen sehr langen Namen, der beide Gründungsorte umfasst (Tierhilfe Kelheim - Abensberg und Umgebung e.V.) Noch jetzt in 2016 stellen manche Leistungserbringer ihre Rechnungen auf die jeweils alten Bezeichnungen (mit nur einem der Ortsnamen, entweder auf Kelheim oder auf Abensberg). Einige können einen entsprechend langen Namen gar nicht in das Adressfeld aufnehmen und kürzen nach gut Dünken ab. Entsprechen diese Rechnungen trotzdem den Anforderungen, da wir ja vollumfänglich Rechtsnachfolger der zwei bishigen Vereine sind, und können bezahlt/erstattet werden?
Damke für eine kurze Einschätzung

Re: Rechnungsempfänger nach länger zurückliegender Fusion
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.04.2016

Steuerlich ist die korrekte Anschrift erforderlich. Wenn der Name verkürzt wiedergegeben wird, dürfte das kein Problem sein.
Den Namen eines Rechtsvorgängers anzugeben ist problematisch. Das Finanzamt könnten die Rechnungen nicht anerkennen.