Zuwendungsbestätigung oder Rechnung?
von: Birgit Stockinger ()
Datum: 01.04.2016
Hallo Herr Pfeffer,
für die Mitgliedsbeiträge unseres Vereins stelle ich gemäß Freistellungsbescheid Zuwendungsbestätigungen aus.
Nun wollen manche Mitglieder, z.B. aus Österreich oder der Schweiz eine Rechnung.
Ebenso möchte ein Institut, das Mitglied ist, eine Rechnung, da es für ebenfalls unserem Verein zugehörige Mitglieder die Beiträge bezahlt.
Ist das steuerrechtlich machbar, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass dann für diese Mitglieder keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird?
Herzliche Grüße
Birgit Stockinger