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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbestätigung oder Rechnung?
von: Birgit Stockinger ()
Datum: 01.04.2016

Hallo Herr Pfeffer,

für die Mitgliedsbeiträge unseres Vereins stelle ich gemäß Freistellungsbescheid Zuwendungsbestätigungen aus.

Nun wollen manche Mitglieder, z.B. aus Österreich oder der Schweiz eine Rechnung.

Ebenso möchte ein Institut, das Mitglied ist, eine Rechnung, da es für ebenfalls unserem Verein zugehörige Mitglieder die Beiträge bezahlt.

Ist das steuerrechtlich machbar, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass dann für diese Mitglieder keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird?

Herzliche Grüße

Birgit Stockinger

Re: Zuwendungsbestätigung oder Rechnung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.04.2016

Eine Rechnung ist in diesem Fall ja nichts anders als eine Zahlungsbestätigung.
Für die steuerliche Behandlung der Beiträge hat das keine Bedeutung. Deswegen können die Mitglieder bedenkenlos eine Rechnung bekommen.