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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Einbruchschaden
von: Karin ()
Datum: 23.03.2016

Hallo
vor einigen Wochen wurde in unser Vereinsbüro eingebrochen.
Es entstand recht großer Schaden in Höhe von ca. 4.000,-- Euro.
Büroschränke wurden aufgebrochen, Schlösser ausgerissen.

Wo buche ich die Schaden-Erstattung von der Versicherung??

Es müssen neue Möbel angeschafft werden.
Die Kosten für die Neuanschaffung werden doch unter Anlagevermögen gebucht oder ..??

Jetzt schon vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Gruß Karin

Re: Einbruchschaden
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.03.2016

Die Zahlung der Versicherung wird als Einnahme erfasst und zwar in dem Bereich, dem die Vermögensgegenstände zugeordnet waren, die zerstört wurden.
Der Ersatzkauf und die Kosten für die Reparaturen werden wie gewohnt verbucht.