Zuwendungsbestätigung an nicht eingetragenen Verein
von: TDnbg ()
Datum: 15.03.2016
Guten Tag,
unser gemeinnütziger Verein erhält auch Zuwendungen von anderen Vereinen, eingetragenen und nicht eingetragenen.
Können wir Zuwendungsbestätigungen ausstellen, egal, ob es sich beim Zuwendungsgeber um einen eingetragenen, oder nicht eingetragenen - und damit nicht rechtsfähigen - Verein handelt?
Spielt die Gemeinnützigkeit des Zuwendungsgebers für uns eine Rolle beim Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.