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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendungsbestätigung an nicht eingetragenen Verein
von: TDnbg ()
Datum: 15.03.2016

Guten Tag,

unser gemeinnütziger Verein erhält auch Zuwendungen von anderen Vereinen, eingetragenen und nicht eingetragenen.

Können wir Zuwendungsbestätigungen ausstellen, egal, ob es sich beim Zuwendungsgeber um einen eingetragenen, oder nicht eingetragenen - und damit nicht rechtsfähigen - Verein handelt?
Spielt die Gemeinnützigkeit des Zuwendungsgebers für uns eine Rolle beim Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Re: Zuwendungsbestätigung an nicht eingetragenen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.03.2016

Auch rechtsfähige Vereine sind Körperschaften. Deswegen muss die Spendenbescheinigung auf den Verein lauten, nicht auf ein Mitglied o.ä.. Hier gilt das gleiche wie z.B. für eine GmbH.

Die Gemeinnützigkeit des Zuwendungsgebers spielt keine Rolle. Es lässt sich ja nicht erkennen, ob die Spende aus dem steuerfreien Bereich kommt oder aus dem steuerpflichtigen stammt.
Auch bei einer bloßen Mittelweitergabe ohne Steuerabzug ist eine Spendenbescheinigung für den Zuwendungsgeber ein geeigneter Nachweis.

Re: Zuwendungsbestätigung an nicht eingetragenen Verein
von: TDnbg ()
Datum: 15.03.2016

Vielen Dank. Zur Sicherheit: meinten Sie "Auch nicht rechtsfähige Vereine sind Körperschaften."?

Re: Zuwendungsbestätigung an nicht eingetragenen Verein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.03.2016

Ja, ganz richtig. Es muss nichtrechtsfähig heißen.