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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sind Übungsleiter Unternehmer?
von: EVRA ()
Datum: 11.03.2016

Wenn jemand eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des § 3.26 beispielsweise als Referent*in in gemeinnützigen Organisationen ausübt, ist er/sie dann verpflichtet eine Rechnung im Sinne des UStG § 14 auszustellen?
Und wenn er/sie Rechnungen ausstellt, muss dann ein Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit (z.B. nach § 19 oder § 4 UStG) und/oder auf die Befreiung von der Einkommensteuer (nach § 3.26) auf der Rechnung vermerkt werden?
Freundliche Grüße und besten Dank in Voraus - wer immer sich die Mühe zur Beantwortung macht ... :)

Re: Sind Übungsleiter Unternehmer?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.03.2016

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG bezieht sich nur auf die Einkommensteuer. Für die Umsatzsteuer gelten also die allgemeinen Regelungen (auch für das Ausstellen von Rechnungen).
Allerdings kann die Tätigkeit wegen der Sozialversicherungsfreiheit mit gleichen ertragsteuerlichen Folgen auch als abhängige Beschäftigung behandelt werden, dann entfällt die Umsatzsteuer.
Bezüglich der Einkommensteuer sind auf Rechnungen keine Angaben zu machen - wozu auch?