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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Trainingsanzug
von: adler ()
Datum: 10.03.2016

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Mehrspartenverein. Unsere Fußballer wollen nun einige Mannschaften, Trainer und Betreuer mit einheitlichen Trainigsanzügen ausstatten, pro Stück kostet das ca. 60 Euro.Die Anzüge sollen die Spieler behalten dürfen. Darf das unschädlich aus Vereinsmitteln bezahlt werden?
fragt vereiner

Re: Trainingsanzug
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.03.2016

Die Frage ist, was "behalten" bedeutet, Wenn die Trainingsanzüge nicht überwiegend für den Verein eingesetzt werden, sehe ich da ein Problem.

Re: Trainingsanzug
von: adler ()
Datum: 14.03.2016

Danke für die schnelle Antwort.

"Behalten" bedeutet, dass der Trainingsanzug nach 2 Jahren in das Eigentum des Spielers übergehen soll.
Wer vorher aus dem Verein ausscheidet soll den Anzug zurückgeben. Ist diese Verfahrensweise unbedenklich?

Re: Trainingsanzug
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.03.2016

Da hätte ich keine Bedenken, weil man davon ausgehen darf, dass die Sportkleidung regelmäßig nicht länger hält.