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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuordnung von Ausgaben - Zweckbetrieb?!
von: brimberry ()
Datum: 09.03.2016

Hallo,

jetzt habe ich doch noch eine Frage. Vor einigen Jahren hatte unser Wanderverein 90 jähriges Jubiläum. Zu dieser Zeit gab es einige Spenden, bei denen die Geber den Anlass für die Spende (90 jähriges Jubiläum) in den Verwendungszweck geschrieben haben. Das Geld haben wir für die allgemeine Vereinsarbeit dem ideelen Bereich zugeordnet (ganz normal bei einer Spende ohne konkrete Zweckbindung).

Das Finanzamt hat in seinem Bescheid zwei Sachen nach der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt: Naturschutz und Heimatpflege.

Die Satzung schreibt folgende Zwecke:
a) Erwandern der Heimat,
b) Ausbau, Unterhaltung und Markierungv on Wanderwegen
c) Umwelt- und Naturschutz
d) Heimatpflege, Wahrung und Förderung der heimatlichen Kultur.
Darüberhinaus will er durch Unterstützung und Förderung der Jugendarbeit jungen Menschen eine Lebenshilfe geben.

Nun stellt sich die Frage, ob die Mittel aus dem ideelen Bereich nur den vom Finanzamt beschrieben Bereichen genutzt werden dürfen oder auch den der Satzung verwendet werden dürfen? Oder hat das Finanzamt dadurch bereits die in der Satzung beschrieben Dinge eingeschlossen?

Dürfen ideele Mittel (z.B. Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Zuschüsse) auch im Zweckbetrieb eingesetzt werden?

Für uns stellt sich nun die Frage, wie bestimmte Sachen zugeordnet werden sollen.
Hier einige Beispiele:
- Bücher: Naturpädagogik, Survival-Guides
- Bestellungen der Jugend (Wanderspiel, Bändchen für Prävention sexualisierter Gewalt)
- Geleistetes Startgeld bei einem anderen Wanderverein für eine Wanderung
- Katasterkarte (Pflege Wanderwege)

Oben sollen nur einige Beispiel genannt sein. Geht es insgesamt darum einen Bezug zu den vom Finanzamt definierten Bereichen herstellen zu können? Und was bedeutet nun genau Zweckbetrieb im Ausgabenbereich? Oder können diese Ausgaben dem Ideelen Bereich zugeordnet werden? Oder gehören zum Zweckbetrieb nur Ausgaben die dafür verwendet wurden auch Einnahmen zu generieren? Es ist etwas verwirrend.

Viele Grüße



Edited 1 time(s). Last edit at 09.03.2016 by brimberry.

Re: Zuordnung von Ausgaben - Zweckbetrieb?!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.03.2016

Steuerlich bezieht sich die Zweckbindung von Spenden auf den gesamten steuerbegünstigten Bereich, also auch den Zweckbetrieb.

Was die Zuordnung der Kosten anbelangt, kommt es auf die Verwendung an.
Haben Sie einen anderen Zweckbetrieb als die Wanderveranstaltungen? Ein Zweckbetrieb liegt ja nur vor, wenn wirtschaftliche Einnahmen generiert werden, sonst ist es ideeller Bereich.

Re: Zuordnung von Ausgaben - Zweckbetrieb?!
von: brimberry ()
Datum: 10.03.2016

Bei den Wanderveranstaltungen wurde kein Geld eingenommen. Deswegen ideeler Bereich.

Bei einer Veranstaltung musste der Verein ein Startgeld entrichten. Hat es aber nicht von seinen Mitgliedern zurückverlangt. Das wäre dann auch ideeler Bereich - unabhängig davon, ob es für den anderen Verein ein Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger Wirtschaftlicher Zweckbetrieb war - denn wir haben damit keine Einnahmen erzieht wäre es Ideel richtig?

Jedoch gibt es Kletterveranstaltungen, bei denen Ausrüstungsmaterial ausgeliehen wurde und bei den Teilnehmern ein Entgelt erhoben wurde. Dies würde ich jetzt dem Zweckbetrieb zuordnen.

Es gab vor Jahren ein Osterfeuer bei dem Getränke verkauft wurden. Dort wurde kein Eintritt erhoben und wäre dem Bereich kulturelle Heimatpflege zuzuordnen, da dies jahrhundertalte Tradition hat.
Der Verkauf von Getränken würde ich dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnen.

Ist das so vom Verständnis her richtig?



Edited 3 time(s). Last edit at 10.03.2016 by brimberry.

Re: Zuordnung von Ausgaben - Zweckbetrieb?!
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.03.2016

Ja, da stimme ich in allen Punkten zu.