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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
BFD - Zuordnung im Finanzbereich
von: brimberry ()
Datum: 08.03.2016

Vor ein paar Jahren hatten wir mal einen Bundesfreiwilligen beschäftigt. Dabei wurden 250 Euro vom Bundesamt gezahlt die als öffentlicher Zuschuss dem ideellen Bereich zugeordnet. Davon haben wir die Sozialversicherung und das zustehende Taschengeld bezahlt. Jetzt stellt sich die Frage in welchem Bereich die Ausgaben zuzuordnen sind, da der freiwillige nur satzungsmäßige und vom Bundesamt genehmigte Einsätze ausführen darf. Ist das ideeller Bereich? Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb?

Viele grüße und danke im Voraus.

Re: BFD - Zuordnung im Finanzbereich
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2016

Als echter Zuschuss wird das grundsätzlich dem ideellen Bereich zugeordnet.

Re: BFD - Zuordnung im Finanzbereich
von: brimberry ()
Datum: 08.03.2016

Auch im Ausgabenbereich? Also die Auszahlung des Taschengelds ist ideell?



Edited 1 time(s). Last edit at 08.03.2016 by brimberry.

Re: BFD - Zuordnung im Finanzbereich
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2016

Grundsätzlich folgen die Ausgaben den Einnahmen.
Der Bufdi wurde ja nicht in einem Wirtschaftsbetrieb eingesetzt?