Labor
von: Labor ()
Datum: 05.03.2016
Hallo,
Der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins beauftragt ein Mitglied für die Durchführung eines Projektes, für das der Verein Fördermittel von einem EU-Kulturfond bekommen hat. Ist das zulässig, wenn es in der Satzung heisst: "Jedes Mitglied des Vorstandes kann ein weiteres Mitglied designieren, administrative Vereinarbeit zu leisten". Oder bedarf es einer Satzungänderung nach § 30 BGB. Welches Recht gilt für die Mittelverwendung: das Vereinsrecht und die AOE (Allgemeine Abgabeordnung) und / auch die Bestimmungen der Projektgeber (EU-Kulturfond