Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Labor
von: Labor ()
Datum: 05.03.2016

Hallo,
Der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins beauftragt ein Mitglied für die Durchführung eines Projektes, für das der Verein Fördermittel von einem EU-Kulturfond bekommen hat. Ist das zulässig, wenn es in der Satzung heisst: "Jedes Mitglied des Vorstandes kann ein weiteres Mitglied designieren, administrative Vereinarbeit zu leisten". Oder bedarf es einer Satzungänderung nach § 30 BGB. Welches Recht gilt für die Mittelverwendung: das Vereinsrecht und die AOE (Allgemeine Abgabeordnung) und / auch die Bestimmungen der Projektgeber (EU-Kulturfond

Re: Labor
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2016

Die Satzung enthält ja, wie sie es zitieren, nun gerade ausdrücklich die Ermächtigung für die Beauftragung. Deswegen versteht ich die Frage nicht so recht. Im Übrigen wäre eine solche Erlaubnis gar nicht nötig, schon gar nicht per Satzungsänderung. Es könnte allenfalls die Zustimmung der Mitgliederversammlung eingeholt werden.

Oder geht um die Vergütung der Arbeit?

Auch für Zuschüsse gelten die allgemeinen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts, also die zeitnahe und zweckgebundene Mittelverwendung usf. Das sollte aber gerade bei Zuschüssen kein Problem sein.