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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
vorgezogene Wahl des Vorstands
von: Birgit Stockinger ()
Datum: 04.03.2016

Turnusmäßig würde der Vorstand unseres Verbandes Anfang 2017 neu gewählt werden (laut Satzung nach vier Jahren).
Nun möchten wir die Wahl ein halbes Jahr früher stattfinden lassen, damit die Wahl bei der Mitgliederversammlung im Vorfeld unseres Kongresses stattfinden kann.
Wie gehen wir vor? Der Vorstand müsste ja zurücktreten: wann genau muss er das tun?
Gibt es sonst noch rechtliche Bedingungen, die wir beachten müssen?

Re: vorgezogene Wahl des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2016

Der Vorstand muss nicht zurücktreten, weil er ja (wenn die Satzung das nicht einschränkt) jederzeit von der MV abberufen werden kann. Die Neuwahl ist dabei zugleich automatisch die Abberufung des alten Vorstands.
Weitere rechtliche Besonderheiten gibt es hier nicht.

Re: vorgezogene Wahl des Vorstands
von: Birgit Stockinger ()
Datum: 04.03.2016

Dann kommunizieren wir also in der Einladung zur Mitgliederversammlung, dass gewählt werden soll und bitten entsprechend um Wahlvorschläge.
(die Idee geht vom Vorstand aus, ich selbst bin Schatzmeister)

Re: vorgezogene Wahl des Vorstands
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2016

Ganz richtig.