Eintrittsgelder mit zusätzlichen Leistungen
von: SCC Schatzmeister ()
Datum: 19.02.2016
Wir sind dein Faschingsverein und verkaufen bei unserer Seniorensitzung die Eintrittskarte inkl. einem Kaffeegedeck ( Kaffee + 2 Berliner) für 11 €.
a.) Müssen die Eintrittsgelder nun anteilig aufgeteilt werden, d. h. einerseits "Eintrittsgelder aus kulturellen Veranstaltungen" ( SKR 49/ Kto. 6010) und andererseits "Bewirtungseinnahmen" (SKR49/Kto. 8000/19% MwSt.) oder können die Eintrittsgelder komplett als "Eintrittsgelder aus kulturellen Veranstaltungen" (SKR 49/ 6010) verbucht werden?