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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Eintrittsgelder mit zusätzlichen Leistungen
von: SCC Schatzmeister ()
Datum: 19.02.2016

Wir sind dein Faschingsverein und verkaufen bei unserer Seniorensitzung die Eintrittskarte inkl. einem Kaffeegedeck ( Kaffee + 2 Berliner) für 11 €.
a.) Müssen die Eintrittsgelder nun anteilig aufgeteilt werden, d. h. einerseits "Eintrittsgelder aus kulturellen Veranstaltungen" ( SKR 49/ Kto. 6010) und andererseits "Bewirtungseinnahmen" (SKR49/Kto. 8000/19% MwSt.) oder können die Eintrittsgelder komplett als "Eintrittsgelder aus kulturellen Veranstaltungen" (SKR 49/ 6010) verbucht werden?

Re: Eintrittsgelder mit zusätzlichen Leistungen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.02.2016

Hier muss aufgeteilt werden. Die Bewirtung ist nicht Teil des Zweckbetriebs.
Fasching ist im Übrigen keine kulturelle, sondern eine Brauchtumsveranstaltung.

Re: Eintrittsgelder mit zusätzlichen Leistungen
von: SCC Schatzmeister ()
Datum: 08.03.2016

Herzlichen Dank !