Re: Spendenquittung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.11.2015
Grundsätzlich ja. Die Frage ist, ob diese Siegerehrung sich mit den Satzungszwecken deckt, also eine zweckgebundene Verwendung der Spendenmittel vorliegt.
Dazu wären einige Hintergrundinformationen nötig.