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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuerabzug bei Konzertreise ins EU Ausland
von: Martin ()
Datum: 12.11.2015

Hallo Herr Pfeffer,

wir sind eine Blaskapelle und werden gemäß unseres Satzungszweck (Förderung von Kunst und Kultur) nächstes Jahr eine dreitägige "Konzertreise" (Fr - So) ins benachbarte Österreich machen. Das Programm ist wie folgt:

Freitag, Stimmungsauftritt im Bierzelt mit Gage
Samstag, Besuch eines Marschmusikwettbewerb als Zuschauer
Sonntag, Teilnahme am Trachtenumzug ohne Gage

Im Rahmen dieser Reise fallen Buskosten und pro Mitglied zwei Hotelübernachtungen an. Gesamtausgabe ca. 9000.- EUR incl. MwSt.

Deshalb meine Fragen
* Sind diese Ausgaben dem Zweckbetrieb zuzuordnen?
* Hängt das davon ab, ob, wann und wie viel Gage wir bekommen?
* Wenn Zweckbetrieb, ist Vorsteuerabzug auf die Hotelkosten möglich?
* Da wir letztes Jahr Einnahmen über 17500.- hatten, sind wir dieses Jahr (2015) Umsatzsteuerpflichtig aber im nächsten Jahr, wenn die Reise stattfindet, nicht mehr. Kann ich mir den Vorsteuerabzug durch eine Anzahlungsrechnung vom Hotel in 2015 sichern?
* Wir haben eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Darf mir das österreichische Hotel diese Anzahlungsrechnung auch als EU-Rechnung (ohne Steuern) ausstellen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße,
Martin

Re: Vorsteuerabzug bei Konzertreise ins EU Ausland
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.11.2015

* Sind diese Ausgaben dem Zweckbetrieb zuzuordnen?
Ja, wenn die Satzungstätigkeit bei der Reise im Vordergrund steht. Das dürfte dem genannten Progrmm nach der Fall sein.

* Hängt das davon ab, ob, wann und wie viel Gage wir bekommen?
Nein, ohne Gage wäre es ja kein Zweckbetrieb (keine EInnahmen), sondern dem idellen Bereich zuzuordnen.

* Wenn Zweckbetrieb, ist Vorsteuerabzug auf die Hotelkosten möglich?
Ja.

* Da wir letztes Jahr Einnahmen über 17500.- hatten, sind wir dieses Jahr (2015) Umsatzsteuerpflichtig aber im nächsten Jahr, wenn die Reise stattfindet, nicht mehr. Kann ich mir den Vorsteuerabzug durch eine Anzahlungsrechnung vom Hotel in 2015 sichern?
Ich denke nein, sonst müsste im Folgejahr der Vorsteuerabzug korrigiert werden.

* Wir haben eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Darf mir das österreichische Hotel diese Anzahlungsrechnung auch als EU-Rechnung (ohne Steuern) ausstellen?
Ja.