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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Voraussetzungen Übungsleiter - Aufwandsentschädigung - Wirtschaftlichkeit
von: SC13 ()
Datum: 05.11.2015

Hallo Community,
habe seit kurzem bei uns das Thema Spendenbescheingung für Übungsleiter etc. in Angriff genommen und nun sind ein paar Fragen aufgekommen und ich will es richtig machen (sind ein relativ neuer Verein).
Es gibt ja die Möglichkeit, dass die Trainer/Betreuer auf die Aufwandsentschädigung verzichten und dafür dann eine Spendenbescheinigung erhalten. Nun muss sich aber der Verein wirtschaftlich auch leisten können, d.h. wenn die Trainer die Verzichterklärung NICHT unterschreiben würden, muss der Verein bezahlen können. Nun habe ich aber das Problem, dass wir das Geld nicht hätten und somit gäbe dies Probleme mit dem Finanzamt bei einer Prüfung, oder? (es werden sicher alle Trainer unterschreiben, aber das ist ja nicht rechtens oder so).
Meine erste Frage: Wenn ich jetzt (November)beginne, dem ersten Trainer die Übungsleiterpauschale auszuzahlen (sagen wir 1200 EUR) und er diese wieder unmittelbar zurückspendet und ich dann einer nach dem anderen so abwickle bis zum Jahresende (wir haben 13 Trainer), dann kann mir das FA die fehlenden finanziellen Mittel nicht vorwerfen, oder? Und die Spendenbescheinigung ist dann gegen die Geldspende auszustellen, richtig?
Meine zweite Frage: Es wird immer von einem "Vertrag" zwischen Verein und Jugendtrainer/Übungsleiter gesprochen. Brauche ich diesen wirklich? Finde ich jetzt nicht so einfach umzusetzen und es gibt auch Trainer, die werfen hin in der Runde, oder Betreuer, welche nicht mehr kommen....da bringt mir auch ein Vertrag nichts, im Gegenteil, ich muss dann laut diesem "zahlen". Es gibt auch Betreuer, die kommen erst im Laufe der Saison dazu (z.B. Vater eines Spielers) und hat dann auch eine "Spendenbescheinigung" in gewisser Höhe verdient, aber ohne diesen Vertrag im Vorfeld zu machen, geht das ja nicht. Wie wird dies in der Praxis gemacht?
Als Ergänzung: Ich will es richtig machen und nachher nicht Ärger bekommen, weil bisher wurde bei uns dieses Thema nicht so richtig angegangen und ich finde, dass ein Jugendtrainer, welcher 3 mal in der Woche auf dem Sportplatz geht, auch eine Spendenbescheinigung von 2400 EUR/Saison verdient hat (ist ja auch so "gewollt" vom Vater Staat)-aber jetzt habe ich das Thema mit der Wirtschaftlichkeit.
Sorry für den vielen Text, aber vielleicht bekomme ich ja eine kurze, verständliche Antwort.
Danke und Gruß
Thomas S.

Re: Voraussetzungen Übungsleiter - Aufwandsentschädigung - Wirtschaftlichkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.11.2015

"Wenn ich jetzt (November)beginne, dem ersten Trainer die Übungsleiterpauschale auszuzahlen (sagen wir 1200 EUR) und er diese wieder unmittelbar zurückspendet und ich dann einer nach dem anderen so abwickle bis zum Jahresende (wir haben 13 Trainer), dann kann mir das FA die fehlenden finanziellen Mittel nicht vorwerfen, oder? "

Ganz richtig. Das ist auch das Modell, dass die Rechtsprechung als akzeptabel bewertet hat.

"Und die Spendenbescheinigung ist dann gegen die Geldspende auszustellen, richtig?"

Ja, es ist dann ja keine Aufwandsspende (= Verzicht auf die Erstattung) mehr.

"Es wird immer von einem "Vertrag" zwischen Verein und Jugendtrainer/Übungsleiter gesprochen. Brauche ich diesen wirklich?"

Der Vertrag besteht so oder so. Die Frage ist nur, ob er schriftlich sein muss.
Das ist unbedingt anzuraten. Sie brauchen ja einen Nachweis über den Zahlungsgrund - vor allem wegen der Gemeinnützigkeit und gerade bei Rücksspenden.
Ich verstehe nicht, warum später hinzukommenden Betreuer keinen Vertrag bekommen sollen.
Das Muster ist ja immer gleich, da ist der Aufwand gering.

Re: Voraussetzungen Übungsleiter - Aufwandsentschädigung - Wirtschaftlichkeit
von: SC13 ()
Datum: 08.11.2015

Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Mir wäre es auch recht, wenn es Verträge gibt, nur kann ich diese ja nicht im Nachhinein erstellen,oder?
Natürlich kann der zusätzliche Betreuer auch einen Vertrag bekommen, nur ist in einem solchen Fall auch erst im Nachhinein ersichtlich wie viel und ab wann er mitgeholfen hat.

Bei den Überweisungen würde ich den Verwendungszweck angeben, dass es ersichtlich ist, z.b. " Übungsleitertätigkeit 2015" , oder spricht hier etwas dagegen?

Vielen Dank für Ihre Antworten in diesem Forum, haben mir schon viel geholfen.
Gruß
Thomas S.

Re: Voraussetzungen Übungsleiter - Aufwandsentschädigung - Wirtschaftlichkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.11.2015

Wenn schon keine Vertrag vorliegt, sollte aber mindestens eine Rechnung oder (Lohn-)Abrechnung erstellt werden.