Re: Verkauf Geschäftsbericht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.10.2015
Da ein Einzelverkauf erfolgt, ist eine Zuordnung zum ideellen Bereich nicht möglich (anders als bei Vereinszeitschriften, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind).
Die Frage, ob ein Zweckbetrieb vorliegt, ist nicht so leicht zu beantworten. Da sich der Umsatzsteuersatz gleich bleibt, könnte man die Einordnung hier riskieren.
Ist denn die Umsatzfreigrenze im steuerpflichtigen Bereich überschritten?