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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rückzahlung Darlehen
von: Simon ()
Datum: 20.10.2015

Liebe Community,

unser Verein hat im vergangenen Jahr ein Darlehen (von privat) aufgenommen um ein Negativsaldo im Zweckbereich auszugleichen (Ideal- und Wirtschaftsbereich hatten zwar ein positives Saldo, welches aber in Summe nicht zur Deckung der Verluste im Zweckbereich ausgereicht hat).

Nun da wieder Überschüsse erzielt werden, wollen wir das Darlehen sukzessive zurückzahlen. Weiß jemand, ob es hierfür bestimmte Regeln gibt? Darf ein Darlehen zum Beispiel nur aus dem Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zurückgezahlt werden oder auch aus Überschüssen des Idealbereichs (Spenden, etc.)? Denn ich möchte natürlich nicht die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden...

Danke schonmal vorab für Rückmeldungen hierzu :-)
Simon

Re: Rückzahlung Darlehen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.10.2015

Wenn das Darlehen für den steuerbegünstigten Bereich verwendet wurde, darf es auch aus Mitteln des steuerbegünstigten Bereichs (ideeller Bereich und Zweckbetrieb) getilgt werden.