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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: bedaro ()
Datum: 06.10.2015

Hallo,

eine ortsansässige Brennerei überlässt unserem Verein für eine Feier einige Flaschen Schnaps und verzichtet auf die Begleichung der Rechnung, möchte hierfür jedoch ein Spendenbescheinigung.
Liege ich richtig mit der Annahme, dass dies
a) möglich ist
und
b) hier eine Geldspende wegen Verzichts auf Bezahlung auszustellen ist (und keine Sachspendenquittung wegen Überlassung der Ware)?

Welche Bescheinigungs-Möglichkeiten gäbe es, wenn die Spende anlässlich einer (angemeldeten) Tombola erfolgen würde, d.h. die Spirituosen als Preise ausgelobt werden, für den Spender jedoch keine Werbung gemacht wird? Oder würde dies keinen Unterschied zu erstgenanntem Beispiel machen?



Edited 1 time(s). Last edit at 06.10.2015 by bedaro.

Re: Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.10.2015

Das ist in der Tat eine Geldspende, keine Sachspende.
Wenn die Waren als Preise in einer begünstigten Tombola verwendet werden, darf eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Re: Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: bedaro ()
Datum: 20.10.2015

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Nun hätte ich noch einen Nachtrag:
Die spendende Firma hat mitgeteilt, dass sie eine SACHspendenquittung möchte und keine Rechnung ausstellen wird, auf deren Zahlung verzichtet werden soll.
Dies wird mit dem sinnfreien Argument "untermauert", andere Vereine würden das schon immer so machen und wir sollen uns nicht so anstellen.
Übersehe ich da was und ist diese Art der Spendenbescheinigung tatsächlich auch möglich oder läuft das mal wieder nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter"?

Re: Verzicht auf Rechnungsbegleichung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.10.2015

Wenn keine Rechnung gestellt wird, handelt es sich um eine Sachspende. Es wird ja eine Sache zugewendet und nicht ein Geldbetrag (indem auf dessen Bezahlung verzichtet wird).
Für die Brennerei bleibt sich das aber vom steuerlichen Ergebnis her gleich.