Anzeigenwerbung
von: wedebisi ()
Datum: 03.10.2015
Hallo,
ich hätte eine Frage.
Für unser Herbstkonzert erstellen wir ein Programm, das gleichzeitig auch als Eintrittskarte gilt. Auf der Rückseite drucken wir eine Anzeige der örtlichen Bank. Für diese Anzeige erhalten wir einen Betrag von der Bank. Die Bank möchte, dass wir ihr eine Rechnung schreiben. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind wir Umsatzsteuerpflichtiig.
Zählt die Anzeige zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so dass wir die Umsatzsteuer ausweisen müssen?
Vielen Dank für die Antworten.
Wolfram