Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Anzeigenwerbung
von: wedebisi ()
Datum: 03.10.2015

Hallo,

ich hätte eine Frage.

Für unser Herbstkonzert erstellen wir ein Programm, das gleichzeitig auch als Eintrittskarte gilt. Auf der Rückseite drucken wir eine Anzeige der örtlichen Bank. Für diese Anzeige erhalten wir einen Betrag von der Bank. Die Bank möchte, dass wir ihr eine Rechnung schreiben. Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind wir Umsatzsteuerpflichtiig.

Zählt die Anzeige zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so dass wir die Umsatzsteuer ausweisen müssen?

Vielen Dank für die Antworten.

Wolfram

Re: Anzeigenwerbung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.10.2015

Wenn die Anzeige über die bloße Nennung des Sponsors hinausgeht, handelt es sich um "Werbung in Eigenregie". Das fällt in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und ist umsatzsteuerpflichtig.

Re: Anzeigenwerbung
von: wedebisi ()
Datum: 06.10.2015

Hallo Herr Pfeffer,

alles klar, danke für die Info.