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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Tagesausflug des Vereins
von: Angel2712 ()
Datum: 28.07.2015

Hallo,

angenommen ein gemeinnütziger Gesangsverein organisiert jährlich einen Tagesausflug für seine Mitglieder.
Die Kosten für diesen Ausflug werden ausschließlich von den Mitgliedern getragen. Am Ausflug können nur Mitglieder des Vereins teilnehmen.

Der Ausflug entspricht dem Satzungszweck der Geselligkeit und es wird auch an unterschiedlichen Orten gesungen.

Die Kosten werden ausschließlich über ein eigens dafür angelegtes Reisekonto beglichen, wo auch der Anteil der Mitglieder eingezahlt wird. Das Konto läuft nicht auf den Namen des Vereins.

Meine Frage ist nun: Muss der Verein dafür eine Abrechnung erstellen und muss dieser Tagesasuflug in der Steuerklärung auftauchen?
Welche Folgen hat es, wenn die Reise quasi "schwarz" durchgeführt wird?

Re: Tagesausflug des Vereins
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.07.2015

Zunächst wundert mich, dass die Geselligkeit Satzungszweck ist. Das wäre nicht gemeinnützigkeitskonform.

Wenn die Mitglieder die entstehenden Kosten nicht direkt begleichen, sondern der Verein und er dafür Zahlungen von den Mitgliedern erhält, gehört das in die Buchhaltung des Vereins. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, das nicht aufzunehmen.