Umsatzsteuerpflicht
von: Martin ()
Datum: 06.05.2015
Hallo,
wir hatten in 2014 im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einmalig Bruttoeinnahmen > 50.000 EUR und werden 2015 wieder unter 17.500.- EUR liegen.
In 2014 waren wir Umsatzsteuerpflichtig. Gilt das auch für 2015?
Danke für Eure Hilfe und viele Grüße,
Martin