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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuerpflicht
von: Martin ()
Datum: 06.05.2015

Hallo,

wir hatten in 2014 im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einmalig Bruttoeinnahmen > 50.000 EUR und werden 2015 wieder unter 17.500.- EUR liegen.
In 2014 waren wir Umsatzsteuerpflichtig. Gilt das auch für 2015?

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße,
Martin

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 07.05.2015

Da in 2014 die 17.500-Euro-Grenze überschritten wurde, sind Sie in 2015 umsatzsteuerpflichtig.
In 2016 dann nicht mehr, wenn in 2015 der Umsatz unter 17.500 Euro bleibt.