Spende durch Forderungsverzicht
von: Simon ()
Datum: 05.05.2015
Liebe Community,
Ich brauche euren Rat :-)
Wir bekommen als Verein regelmäßig Rechnungen über Warenlieferungen erlassen - gegen Spendenquittung an den Lieferanten. Bisher dachte ich, dass es sich dann um eine Sachspende (z.B. bei Getränkelieferungen) bzw. eine Aufwandsspende (bei Dienstleistungen) handelt. Das war wohl ein Irrtum, denn was hier im steuerrechtlichen Sinne "gespendet" wird ist weder eine Sache noch ein Aufwandsersatz sondern schlicht und ergreifend "Geld" auf dem Wege einer verkürzten Geldspende durch Forderungsverzicht.
Soweit so gut, nun aber zu meiner Frage zur buchhalterischen Erfassung dieser Spenden:
Beispiel:
Ein Werkzeughändler liefert unserem Verein eine Kreissäge im Wert von 1000 Eur zzgl. 19% MwSt. (d.h. Rechnungsbetrag von 1190 Eur) und verzichtet nachträglich (!) auf Begleichung der Rechnung.
Frage(n):
1) Wenn ich das richtig verstehe muss der Werkzeughändler trotz Spende die USt. abführen, da im steuerrechtlichen Sinn ein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Kann unser Verein als Empfänger der Spende dann dementsprechend auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen?
2) Wenn das (mit der Vorsteuer) so wäre, müsste ich den Vorfall ja erstmal buchhalterisch erfassen, denn ein Geldfluss über unser Vereinskonto hat ja nicht stattgefunden. Dazu müsste ich m.E. die Kreissäge in das Betriebsvermögen aufnehmen und ggf. sofort abschreiben, oder?
Mein Buchungsvorschlag dazu:
Inventar an Verbindlichkeiten 1000,-
Vorsteuer an Verbindlichkeiten 190,-
Verbindlichkeiten an Spenden 1190,-
Aufwandskonto (Sofortabschreibung) an Inventar 1000,-
Sorry schonmal, falls das völliger Quatsch ist - ich bin kein Profi sondern "nur" ehrenamtlicher Kassenwart ;-)
Vielen Dank vorab für eure Meinung hierzu!
Beste Grüße,
Simon