Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spende durch Forderungsverzicht
von: Simon ()
Datum: 05.05.2015

Liebe Community,

Ich brauche euren Rat :-)

Wir bekommen als Verein regelmäßig Rechnungen über Warenlieferungen erlassen - gegen Spendenquittung an den Lieferanten. Bisher dachte ich, dass es sich dann um eine Sachspende (z.B. bei Getränkelieferungen) bzw. eine Aufwandsspende (bei Dienstleistungen) handelt. Das war wohl ein Irrtum, denn was hier im steuerrechtlichen Sinne "gespendet" wird ist weder eine Sache noch ein Aufwandsersatz sondern schlicht und ergreifend "Geld" auf dem Wege einer verkürzten Geldspende durch Forderungsverzicht.

Soweit so gut, nun aber zu meiner Frage zur buchhalterischen Erfassung dieser Spenden:

Beispiel:
Ein Werkzeughändler liefert unserem Verein eine Kreissäge im Wert von 1000 Eur zzgl. 19% MwSt. (d.h. Rechnungsbetrag von 1190 Eur) und verzichtet nachträglich (!) auf Begleichung der Rechnung.

Frage(n):
1) Wenn ich das richtig verstehe muss der Werkzeughändler trotz Spende die USt. abführen, da im steuerrechtlichen Sinn ein Leistungsaustausch stattgefunden hat. Kann unser Verein als Empfänger der Spende dann dementsprechend auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen?

2) Wenn das (mit der Vorsteuer) so wäre, müsste ich den Vorfall ja erstmal buchhalterisch erfassen, denn ein Geldfluss über unser Vereinskonto hat ja nicht stattgefunden. Dazu müsste ich m.E. die Kreissäge in das Betriebsvermögen aufnehmen und ggf. sofort abschreiben, oder?

Mein Buchungsvorschlag dazu:

Inventar an Verbindlichkeiten 1000,-
Vorsteuer an Verbindlichkeiten 190,-
Verbindlichkeiten an Spenden 1190,-
Aufwandskonto (Sofortabschreibung) an Inventar 1000,-

Sorry schonmal, falls das völliger Quatsch ist - ich bin kein Profi sondern "nur" ehrenamtlicher Kassenwart ;-)

Vielen Dank vorab für eure Meinung hierzu!
Beste Grüße,
Simon

Re: Spende durch Forderungsverzicht
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.05.2015

Es handelt sich in der Tat um Geldspenden, weil nicht ein Aufwand oder eine Sache, sondern ein Preisnachlass (Geld) gespendet wird. Das ergibt sich schon daraus, dass die Rechung auf den vollen Betrag lautet.

Gebucht wird zunächst der volle Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) auf das entsprechende Aufwands- oder Bestandskonto. Es liegt ja die Rechnung als Beleg vor. Bei abschreibungspflichtigen Anschaffungen werden die vollen Anschaffungskosten bilanziell aktiviert bzw. auf das Anlagenkonto gebucht. Afa wie gewohnt.
Dann werden die Minderkosten, die aus dem Preisnachlass entstehen, als Ertrag gebucht. Es mindern sich also nicht die Anschaffungskosten, sondern es entsteht durch die Spende ein zusätzlicher Ertrag. Der wird brutto auf das Ertragskonto "Spenden" gebucht. Andernfalls wäre es ja kein Spendenerlös, der eine Geldspendenbescheinigung rechtfertigt.
Ihr Buchungssatz ist soweit richtig. Falls sonst keine Verbindlichkeiten gebucht werden (EÜR), kann auch ein anderes Verrechnungskonto benutzt werden.
Sofort abgeschrieben werden kann aber bei 1.000 Euro Anschaffungskosten nicht.

Re: Spende durch Forderungsverzicht
von: Simon ()
Datum: 06.05.2015

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Das Beispiel mit der Sofortabschreibung - da haben Sie recht - ist natürlich Quatsch (müsste hier z.B. Poolabschreibung heißen).

VG, Simon