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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buchung von Kosten für vermietete Wohnung
von: naitsirch ()
Datum: 24.04.2015

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben in unserem Vereinsgebäude, dessen Unterhaltung auch Satzungszweck ist, eine Anliegerwohnung, die (langfristig) vermietet wird.

Welchem Bereich werden nun Kosten wie Reparatur, Strom, Gas, usw. zugeordnet? Meiner Einschätzung nach, wäre die Vermögensverwaltung der richtige Bereich, da die Einnahmen ja auch dort zugeordnet werden. Allerdings verunsichert mich die Tatsache, dass dafür im Kontenrahmen SKR 49 kein passendes Konto im 4000er Bereich vorhanden ist.

Oben genannte Kosten, die für das Hauptgebäude (Unterhaltung ist Satzungszweck) anfallen, wurden bislang dem ideellen Bereich zugeordnet. Ist das soweit korrekt?

Ich habe die Buchführung kürzlich neu übernommen und bin bislang noch sehr unsicher mit der Zuordnung zu den vier Tätigkeitsbereichen ("Vier-Säulen-Prinzip"). Der Ratgeber "Buchführung im Verein für Dummies" von Barbara Kern hilft in solchen Detailfragen leider auch nicht weiter :-(

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Christian

Re: Buchung von Kosten für vermietete Wohnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.04.2015

Die langfristige Vermietung von Wohnungen fällt, wie Sie richtig feststellen, in die Vermögensverwaltung.
Entsprechend müssen auch die anteiligen Kosten dort zugeordnet werden.
Der SKR 49 hat hier (das gilt auch für viele andere Fälle) keine einschlägigen Konten. Hier muss der Kontenrahmen angepasst werden, wenn man nicht auf ein allgemeines Konto (Sonstige Kosten der VW) buchen will.

Re: Buchung von Kosten für vermietete Wohnung
von: naitsirch ()
Datum: 25.04.2015

Vielen Dank für die rasche Antwort :-)