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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuererklärung vor MV
von: kizu ()
Datum: 21.04.2015

Hallo,

meine erste Steuererklärung / Prüfung Gemeinnützigkeit als Vorstand naht :-)
Veranlagungszeitraum 2012-2014, Abgabefrist 31.05.2015 ("as usual").

In 2015 haben wir aber bislang noch keine Mitgliederversammlung angesetzt der wir den Jahresbericht 2014 präsentieren könnten. Soweit ich verstanden habe, ist das aber bzgl. der Erklärung gegenüber dem Finanzamt erstmal kein Problem?

Das heißt wir Vorstände schicken dem Finanzamt die EÜR-Aufstellung 2012-2014 zu, die Protokolle der MV soweit sie bereits erfolgt sind und zum noch "fehlenden" Jahr 2014 schicken wir dem FA einen Tätigkeitsbericht?

Re: Steuererklärung vor MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.04.2015

Die Steuererklärung ist nicht an die Zustimmung der MV gebunden. Auch wenn die Satzung so etwas festlegen würde, liegen die steuerlichen Pflichten unabhängig davon beim Vorstand.
Die Protokolle der MV würde ich nur einreichen, wenn das Finanzamt das verlangt. EÜR und Tätigkeitsbericht reichen grundsätzlich aus.

Re: Steuererklärung vor MV
von: kizu ()
Datum: 21.04.2015

Im Gegensatz zu anderen Geschäftsjahren hatten wir in 2014 bei Veranstaltungen keinen Überschuss sondern einen Fehlbetrag.

Hintergrund: Wir haben erstmalig einen Zuschuss einer Stiftung für eine Veranstaltung erhalten. Ohne den Zuschuss hätten wir diese eine Veranstaltung nicht ausgerichtet und aus den anderen Veranstaltungen einen kleinen Überschuss.

Gebe ich in der EÜR dann einfach kommentarlos den Fehlbetrag bei Veranstaltungen an?

Re: Steuererklärung vor MV
von: kizu ()
Datum: 21.04.2015

Sorry für die Ungenauigkeit:

Das FA verlangt

- Gewinn- und Verlustrechnung (Kassenbericht)
- Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte
- Niederschriften über Mitgliederversammlungen
- Aufstellung über das Vermögen zum 31.12.2014

Zu den MV kann ich (selbstverständlich) nur das liefern, was vorhanden ist.

Re: Steuererklärung vor MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.04.2015

kizu schrieb:
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> Gebe ich in der EÜR dann einfach kommentarlos den Fehlbetrag bei Veranstaltungen an?

Die EÜR erfolgt getrennt nach steuerlichen Bereichen. So kann das FA erkennen, wo Verluste entstanden sind und wie sie evtl. gedeckt wurden. Falls das FA da Bedenken, hat wird es sich melden.