Re: Steuererklärung vor MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.04.2015
Die Steuererklärung ist nicht an die Zustimmung der MV gebunden. Auch wenn die Satzung so etwas festlegen würde, liegen die steuerlichen Pflichten unabhängig davon beim Vorstand.
Die Protokolle der MV würde ich nur einreichen, wenn das Finanzamt das verlangt. EÜR und Tätigkeitsbericht reichen grundsätzlich aus.