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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Tennsiveranstaltung Jugend
von: Tina ()
Datum: 15.04.2015

Hallo Herr Pfeffer,

unser Verein hat eine Tennisveranstaltung (Tennis-Cup) für die Jugend ausgerichtet, wobei hier ein Überschuss erzielt wurde.

Meine Fragen:

sind das Einnahmen, die umsatzsteuerpflichtig 7 % und im Zweckbetrieb zu buchen sind oder umsatzsteuerfrei im idellen Bereich?

Wenn nun Ausgaben höher sind als Einnahmen, dann idellen Bereich?

Vielen Dank für die Antwort.

Re: Tennsiveranstaltung Jugend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2015

Worin bestanden die Einnahmen? Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren (Startgelder)?

Re: Tennsiveranstaltung Jugend
von: Tina ()
Datum: 15.04.2015

Dies waren Startgelder.

Re: Tennsiveranstaltung Jugend
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2015

Startgelder fallen in den Zweckbetrieb. Es kommt dabei nicht auf die Überschuss-, sondern auf die Einnahmeerzielung an.
Die Startgelder sind nach § 4 Nr. 22b UStG umsatzsteuerfrei.

Re: Tennsiveranstaltung Erwachsene
von: Tina ()
Datum: 15.04.2015

Hallo Herr Pfeffer,

gilt das auch für Tennis-Cups, die für Erwachsene ausgerichtet werden (Startgelder fremde Tennisspieler, Preisgelder werden vergeben etc.)?

Re: Tennsiveranstaltung Erwachsene
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2015

Grundsätzlich ja. Durch die Preisgelder kann aber aus der Zweckbetriebsveranstaltung ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb werden.
Die Frage ist hier, wie hoch die Preisgelder sind und ob sie an vereinseigene Spieler gehen.

Re: Tennsiveranstaltung Erwachsene
von: Tina ()
Datum: 15.04.2015

D.h. auch an Mitglieder, sofern diese teilnehmen und gewinnen. Wie hoch darf denn ein Preisgeld sein, um nicht ein steuerpfl. wirtschaftl. Geschäftsbetrieb zu werden?

Re: Tennsiveranstaltung Erwachsene
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2015

Für Mitglieder wären das 4.800 EUR an Gesamtvergütungen pro Jahr.
Bei Nichtmitgliedern sind alle Preisgelder steuerschädlich.