Tennsiveranstaltung Jugend
von: Tina ()
Datum: 15.04.2015
Hallo Herr Pfeffer,
unser Verein hat eine Tennisveranstaltung (Tennis-Cup) für die Jugend ausgerichtet, wobei hier ein Überschuss erzielt wurde.
Meine Fragen:
sind das Einnahmen, die umsatzsteuerpflichtig 7 % und im Zweckbetrieb zu buchen sind oder umsatzsteuerfrei im idellen Bereich?
Wenn nun Ausgaben höher sind als Einnahmen, dann idellen Bereich?
Vielen Dank für die Antwort.