Re: mindestlohn + ehrenamt
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 13.04.2015
vielleicht noch der Hintergrund:
der Ehrenamtliche ist Harz IV-Empfänger, darf also nur recht wenig dazu verdienen. Wir hatten bisher immer den (fixen) maximalen Betrag, den er dazuverdienen darf, gezahlt.
Er übt verschiedenen Tätigkeiten aus, einige auch eher, damit er "mal rauskommt/ unter Leute kommt". Daher wollten wir die "richtige" Arbeit mit Mindestlohn entlohnen, den Rest als ehrenamtliche (unbezahlte) Tätigkeit abrechnen, damit er z.B. bei der Berufsgenossenschaft abgesichert ist.